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Rehasport
Wieder fit werden!

HILFE ZUR SELBSTHILFE!

Reha-Sport kann Ihnen verschrieben werden, wenn Sie unter einer körperlichen Einschränkung leiden oder von dieser bedroht sind. Die Übungseinheiten, die ganz unterschiedliche Schwerpunkte setzen können, zielen darauf ab, die Auswirkungen dieser Einschränkung zu lindern oder sogar ganz zu beseitigen.

Bei Gesundheit im Zentrum erwarten Sie bewegungstherapeutische Übungseinheiten in Gruppen mit maximal 15 Teilnehmenden. Das Training wird durch erfahrene und fachlich qualifizierte Leiterinnen und Leiter betreut und findet unter ärztlicher Überwachung statt.
Unser Reha-Sport folgt konsequent dem Motto: Hilfe zur Selbsthilfe! Das heißt, bei Gesundheit im Zentrum geht es darum, Sie mit Übungen vertraut zu machen, die Sie später ganz unkompliziert auch zu Hause absolvieren können.

Gerne beraten wir Sie auch, wie Sie sich Ihre Reha-Sporteinheiten verschreiben lassen können. Dafür halten wir sogar an unserer Rezeption das Formular für Sie bereit, mit dem Sie sich an Ihren Arzt wenden können.

 

WAS IST REHABILITATIONSSPORT?

Rehabilitationssport wird nach §44 SGB als „Hilfe zur Selbsthilfe“ verstanden. Die medizinische Notwendigkeit wird durch den Arzt festgestellt. Bei folgenden orthopädischen Krankheitsbildern wird Rehasport beispielsweise erfolgreich eingesetzt:
  • Wirbelsäulenprobleme
  • Gelenkerkrankungen
  • Arthrose
  • Osteoporose
  • Zustand nach Einsatz künstlicher Gelenke

WER KANN REHASPORT NUTZEN?

WER KANN REHASPORT NUTZEN?
Rehabilitationssport für jeden!

Rehabilitationssport ist grundsätzlich für jede Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen zuständig. Beispielsweise für chronisch erkrankte Menschen oder solche, bei denen eine chronische Erkrankung in Aussicht steht. Oder auch bei körperlichen Einschränkungen nach Unfällen oder Operationen. Es gibt keine Altersbeschränkung, Senioren profitieren genauso wie Kinder und Jugendliche.

WER KANN REHASPORT NUTZEN?
Rehabilitationssport für jeden!

Rehabilitationssport ist grundsätzlich für jede Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen zuständig. Beispielsweise für chronisch erkrankte Menschen oder solche, bei denen eine chronische Erkrankung in Aussicht steht. Oder auch bei körperlichen Einschränkungen nach Unfällen oder Operationen. Es gibt keine Altersbeschränkung, Senioren profitieren genauso wie Kinder und Jugendliche.

AN WEN MUSS ICH MICH WENDEN?

AN WEN MUSS ICH MICH WENDEN?
Rehabilitationssport darf von jedem niedergelassenem Arzt verordnet werden. Die Verordnung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst in der Regel 50 Übungseinheiten. Die Verordnung muss vom Kostenträger (in den meisten Fällen ist das Ihre gesetzliche Krankenkasse) genehmigt werden.

AN WEN MUSS ICH MICH WENDEN?
Rehabilitationssport darf von jedem niedergelassenem Arzt verordnet werden. Die Verordnung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst in der Regel 50 Übungseinheiten. Die Verordnung muss vom Kostenträger (in den meisten Fällen ist das Ihre gesetzliche Krankenkasse) genehmigt werden.

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